AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Detektiv-Kooperative Rhein/Main

1.
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für die Auftragnehmerin und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen, insbesondere wird nicht für Entscheidungen gehaftet, die aufgrund eines Berichts der Auftragnehmerin gefasst wurden.

2.
Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrags bestimmt allein die Auftragnehmerin nach pflichtgemäßem Ermessen mit einem oder mehreren Sachbearbeitern.

3.
Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin ist hinsichtlich der Leistung ein Dienstleistungsvertrag. Die Auftragnehmerin unterliegt der Schweigepflicht.

4.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, jederzeit die eingesetzten Mitarbeiter abzuberufen und durch andere zu ersetzen. Durch Krankheit ausfallende Mitarbeiter können durch die Auftragnehmerin ersetzt werden. Die Auftragnehmerin ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

5.
Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstellen. Alle Berichte werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichts an Dritte.

6.
Ergibt sich im Laufe der Durchführung des Auftrags ein Interessenkonflikt, so darf die Auftragnehmerin den Auftrag zurückgeben.

7.
Der Auftraggeber kann jederzeit der Auftragnehmerin kündigen. Die bis dahin durch die Auftragnehmerin erbrachten Leistungen, sind voll zu begleichen. Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Auftragnehmerin zur Kündigung des Dienstleistungsvertrages.
In diesem Fall hat die Auftragnehmerin Anspruch auf die vereinbarte Vergütung und auf die Erstattung der bisher enstandenen Auslagen inkl. der Kosten für Vertragsabschluß plus dem Grundhonorar.

8.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen.

9.
Die Erledigung eines Auftrags kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die Arbeit bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrochen werden.

10.
Die Rechnungen können 14tägig erstellt werden und sind sofort nach Erhalt und ohne Skontoabzug zu begleichen. Bei Verzug wird 1 % Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat erhoben, auch bei genehmigten Stundungen, sofern die Auftragnehmerin einen Bankkredit in Anspruch genommen hat oder aber den Eintritt eines Vermögensschadens infolge von Zahlungsverzug entsprechend nachweist. Der Gegenbeweis des Auftraggebers hinsichtlich eines nicht entstandenen oder eines wesentlich niedrigeren Schadens bleibt unberührt.

11.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der Auftragnehmerin, in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.

12.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Einsatzpersonal der Auftragnehmerin weder während noch in einem Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrags, als Detektiv im weiteren Sinne, auch nicht aushilfsweise, zu beschäftigen Für den Fall der Verletzung dieser Bestimmung gilt vorbehaltlich weitergehender Schadensansprüche eine Vertragsstrafe von 2500.- Euro als vereinbart.

13.
Wird die Auftragnehmerin oder eine mit ihr verbundene Person infolge der Ausführung des Auftrags in Prozessen oder sonstigen Verfahren in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen der Auftragnehmerin zu vergüten.

14.
Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzeswidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt.

15.
Mündliche Vereinbarungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen können getroffen werden. Sie sind insbesondere zulässig hinsichtlich der zeitlichen Auftragsausführung. Ansonsten bedürfen sie der schriftlichen Bestätigung, um rechstwirksam zu werden.

16.
Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

17.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Wiesbaden. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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